Service
Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses ist die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Wir können Ihnen u. U. auch eine Gebührenvereinbarung anbieten.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Anfrage zur Deckung in Ihrer Rechtsangelegenheit.
Für Geringverdiener besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernehmen wir für Sie mit Einreichung der Klage. Beratungshilfe ist grundsätzlich vor Terminsvereinbarung beim Rechtsanwalt beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die diesbezüglichen Formulare finden Sie nachfolgend.
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Um für Sie anwaltlich tätig werden zu können, benötigen wir zwingend eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Das diesbezügliche Formular finden Sie ebenfalls nachfolgend.
FORMULARE ARCD-OC- CLASSIC
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